Gebrauchsmusterschutz für Schokoladen

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07
Aug

Bei der Durchsicht unseres Vertrages mit unserem juristischen Beistand ist eine Frage entstanden: Was ist wenn eine Schokoladdenkreation die bei uns erstellt wird von Dritten mit einem Gebrauchsmuster belegt ist?

Ein Gebrauchsmuster ist eine Art “Mini-Patent”, mehr hier. Hätte ein anderer Chocolatier oder einer der großen Schokoladenhersteller z.B. Schokolade mit Chili, Pfeffer und Birne geschützt, könnten wir dann belangt werden, wenn wir eine solche Tafel auf Kundenwunsch produzieren?

Eine erste Prüfung hat jedoch ergeben, dass sich eine Schokoladenmischung, wie oben erwähnt, sich wahrscheinlich nicht schützen lässt. Denn es fehlt i.d.R. der „erfinderische Schritt”. Das heisst, dass die Kreation für einen Fachmann nicht naheliegend sein muss. Es müsste also schon eine wirklich sehr verrückte Schokolade sein und selbst dann ist es ungewiss. Interessanterweise verhindert die Tatsache nicht die Anmeldung eines Gebrauchsmusters, obwohl es etwas „nichtschutzwürdiges” ist, denn diese erfolgt ohne Prüfung. Aber rechtlich hilft einem ein solches Gebrauchsmuster nicht viel, denn mit einem einfachen Löschungsantrag wird man es wieder los.

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